Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle zwischen der Business Communications Brand (nachfolgend nur Auftragnehmer) und der auftraggebenden Person geschlossenen Verträgen. Mit Vertragsschluss erkennt die auftraggebende Person diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob diese sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall in Textform zu.
(2) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(3) Die auftraggebende Person versichert, bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig zu sein oder die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu haben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Bei den beworbenen Dienstleistungen auf der Website www.businesscommunications.at handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Die auftraggebende Person wird durch die beworbenen Leistungen aufgefordert, eine Anfrage an den Auftragnehmer zu senden. Die Anfrage kann telefonisch, per E-Mail, über Kommunikationsdienstleister wie z.B. WhatsApp oder über die Website erfolgen. Durch das Versenden der Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
(2) Nach Erhalt der Anfrage wird der Auftragnehmer mit der auftraggebenden Person einen Gesprächstermin vereinbaren, um die vertraglichen Konditionen zu besprechen.
(3) Der Auftragnehmer erstellt anhand des Besprochenem im Rahmen des Gesprächstermins ein Angebot, welches den Preis und den Leistungsumfang beinhalten. Die auftraggebende Person kann dieses Angebot innerhalb von 14 Werktagen annehmen. Nimmt die auftraggebende Person dieses binnen vorstehender Frist nicht an, gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Die Parteien sind berechtigt, jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstandes oder des Leistungsumfangs zu vereinbaren. Diese Vereinbarung bedarf der Textform. Die auftraggebende Person wird darauf hingewiesen, dass sich hierdurch etwaige voraussichtliche Leistungszeiten verschieben können und eine Anpassung des Honorars erfolgen kann. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Änderung oder Erweiterung unter Aufrechterhaltung des bisherigen Vertrages abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang, Leistungszeitraum
(1) Die auftraggebende Person erhält nach der Annahme des Angebots eine Auftragsbestätigung. Der Leistungsumfang und der Leistungszeitraum des Vertrages ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die auftraggebende Person ist nur zu der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet und berechtigt.
(2) Bei der vereinbarten Leistungserbringung wird nicht die Erzielung eines persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolges geschuldet.
(3) Das Pausieren oder Verschieben der Leistungszeiten bedarf der Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Leistungstermine möglichst genau einzuhalten. Dies ist aber nur möglich, wenn die auftraggebende Person ihrerseits alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig und zeitgerecht übermittelt und ihre sonstige Mitwirkungsverpflichtung im vollen Ausmaß erfüllt. Lieferverzögerungen und aus diesen allfällig resultierende Kostenerhöhungen, welche durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen oder übermittelte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und führen zu keinem Verzug vom Auftragnehmer. Dadurch entstandene Mehrkosten gehen zur Gänze zu Lasten der auftraggebenden Person.
(4) Nach Abschluss des Projekts sind keine laufende Wartung oder Unterstützung seitens des Auftragnehmers im Leistungsangebot enthalten. Nach der Übergabe des fertigen Projekts liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, sicherzustellen, dass die Website regelmäßig gewartet wird, um die Funktionalität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
(5) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Anfertigung von Texten, Konzepten, Design und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für die auftraggebende Person erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte für die Website – Texte abgegolten.
(3) Die Zahlungsfristen und die vereinbarte Zahlungsmethode ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
(4) Die auftraggebende Person ist verpflichtet, sofern nichts Anderweitiges zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, eine Anzahlung in der Höhe von 50% der Gesamtauftragssumme zu leisten. Diese Anzahlung ist mit Erhalt der Rechnung binnen einer Woche fällig. Nach Projektübergabe sind die restlichen 50% der Gesamtauftragssumme binnen einer Woche fällig.
§ 5 Pflichten der auftraggebenden Person
(1) Die auftraggebende Person hat dem Auftragnehmer die Änderung seiner persönlichen Daten während der Vertragslaufzeit wie z.B. Adressen, E-Mailadressen o.Ä. unverzüglich mitzuteilen, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle Texte und Konzepte des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des Vertragnehmers.
(2) Der Auftragnehmer übertragt der auftraggebenden Person ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Website – Texte. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht ausschließlich. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
(3) Vorschläge der auftraggebenden Person oder ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
(4) Sämtliche Inhalte wie z.B. Skripte, Übersichten, Videos etc. unterliegen dem Urheberrecht. Die Inhalte werden der auftraggebenden Person nur für Informationszwecke entsprechend des Leistungsgegenstandes zur Verfügung gestellt. Eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.
(5) Die auftraggebende Person wird bei Vertragsschluss durch den Auftragnehmer darauf hingewiesen, welche Inhalte er herunterladen darf. Für die Inhalte, die nicht heruntergeladen werden dürfen, steht der auftraggebenden Person ein einfaches, für die Dauer des Vertrages zeitlich beschränktes Nutzungsrecht zur Verfügung.
(6) Das Aufzeichnen, Vervielfältigen oder sonstiges Kopieren der Inhalte, die nicht heruntergeladen werden dürfen, ist untersagt.
(7) Die der auftraggebenden Person zur Verfügung gestellten Zugänge, etc. dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch für etwaige Mitarbeiter der auftraggebenden Person.
§ 7 Mängelgewährleistung
(1) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(2) Eine zusätzliche Garantie durch den Auftragnehmer ist nicht möglich.
§ 8 Haftung
(1) Kann der Auftragnehmer einen Leistungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Krieg, Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung oder Pandemien nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
(2) Soweit ein Schaden der auftraggebenden Person leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Der Auftragnehmer haftet im Falle eines nachweislichen Verzugsschadens maximal in Höhe von 5% des Vereinbarten (Obergrenze), sofern der Verzugsschaden durch den Auftragnehmer leicht fahrlässig verursacht wurde. Hat die auftraggebende Person einen geringeren Verzugsschaden erlitten, kann sie nur diesen gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für einen persönlichen, wirtschaftlichen, unternehmerischen oder sonstigen Erfolg der auftraggebenden Person.
(5) Der Auftragnehmer haftet gegenüber der auftraggebenden Person nicht für Schäden, die ihr aufgrund der Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten entstanden sind.
(6) Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung der auftraggebenden Person.
(7) Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet der Auftragnehmer nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(8) Der Auftragnehmer lässt vor der Veröffentlichung die Texte von der auftraggebenden Person auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf die auftraggebende Person über.
(9) Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
(10) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn die auftraggebende Person sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
(11) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen von Seite der auftraggebenden Person nach Auftragserteilung.
§ 9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht die auftraggebende Person nach zwei Feedbackschleifen weitere Änderungen, so hat sie die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(2) Die auftraggebende Person versichert, dass sie zur Verwendung aller den Auftragnehmern übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt die auftraggebende Person den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmer.
(2) Änderungen dieser AGB sowie des Vertrages und sämtlicher Vereinbarungen mit der auftraggebenden Person bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer schließt keine mündlichen Vereinbarungen ab.
(3) Nachrichten an den Vertragspartner gelten als zugestellt, sofern sie an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Vertragspartners abgeschickt oder im Onlinebereich des Vertragspartners zugänglich gemacht wurde. Die Beweislast für die Zustellung trifft den Vertragspartner.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingung oder individuelle Vereinbarungen des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Es gilt das Recht der Republik Österreich.
März 2024
